Factsheet zur ÖNORM B 2061:2020
Preisermittlung für Bauleistunge
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Info 01:

Factsheet zur ÖNORM B 2061:2020 (Preisermittlung für Bauleistungen)

 

Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)

 

(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)

 

Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

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Die ÖNORM B 2061 stellt den Standard für die Darstellung der Baukalkulation dar. Ab 1. Mai 2020 ist eine moderne, dem aktuellen Stand der Betriebswirtschaft besser entsprechende Fassung in Geltung.

Die Neufassung der ÖNORM B 2061 „Preisermittlung für Bauleistungen" (Info: Austrian Standard) ist nun nicht mehr auf die einfache Zuschlagskalkulation fokussiert. Sie öffnet sich in Richtung der differenzierenden Zuschlagskalkulation die in vielen Bauunternehmen die interne Kostenverrechnung abbildet. Damit kann dem Kostenverursachungsprinzip besser entsprochen werden. Gemeinkosten müssen nicht mehr (nur) in einem Topf undifferenziert erfasst und zugerechnet werden, sie können untergliedert und einzelnen Kostenträgern verursachungsgerecht zugewiesen werden. Daher kommen die Begriffe Personalgemeinkosten, Materialgemeinkosten sowie Gerätegemeinkosten (Überbegriff „Kostenartengemeinkosten") und auch Fertigungsgemeinkosten nun erstmals in der ÖNORM B 2061 vor. (Hinweis: Für die Überleitung von Werten der Kostenrechnung in die Felder der K-Blätter ist ein Überleitungstool (Tool Nr 04) im Auftrag der Geschäftsstelle Bau (WKO) erstellt.)

Um einzelne (Gemein-)Kostenelemente darstellen zu können, wurden die K-Blätter überarbeitet, ihre Nummerierung allerdings gleich gehalten:

K2-Blatt: Gesamtzuschläge (neu; die Darstellung des GZ ist vom K3-Blatt:1999 (alte Norm) in das K2-Blatt:2020 mit neuem Rechenschema und neuer Funktionalität gewandert)

K3-Blatt: Personalpreis (Mittellohnpreis, Mittelgehaltspreis, Regiepreis) – Zum K3-Kalkulationstool

K4-Blatt: Materialpreise

K6-Blatt: Gerätepreise

K5-Blatt und K7-Blatt: Zusammengesetzte Preiskomponenten bzw Darstellung der Preisermittlung ist weitgehend unverändert geblieben

Kompatibilität: Werte aus den K-Blättern Ausgabe 1999 können ohne große Probleme in die K-Blätter Ausgabe 2020 übergeführt werden. Die K-Blätter Ausgabe 2020 bieten mehr Möglichkeiten. Sie können, müssen aber nicht genutzt werden (Hinweis: K3-Blatt: die „andere lohngebundene Kosten" K3_Blatt:1999 Zeile L ist auf K3-Blatt:2020 Zeile 14 „weitere Personalnebenkosten" und Zeile 16 „Personalgemeinkosten" aufzuteilen).

Besonderes Interesse ruft das neue K2-Blatt hervor. Vielfältige Verwendungsmöglichkeiten bietet ein frei definierbarer Zuschlag im K2-Blatt (Spalte D; „Zuschlag für..."; K2a-Blatt siehe TOOLBOX Tool Nr 02). Sie reichen von der Hinzurechnung von Fertigungsgemeinkosten, Umlage Baustellengemeinkosten oder Planungskosten (M&W-Planung) bis zu Kalkulation der Kosten für im Vertrag vorgesehene Abzüge (zB für Bauschaden, Reinigung oder Versicherung). An dieser Stelle drängt sich die Frage auf, wo wurden diese Kosten früher berücksichtigt? Aus dem K2-Blatt ist die staffelweise Hinzurechnung der einzelnen Kostenelemente zu erkennen. Die Überführung des Gesamtzuschlages ist etwas komplexer, da auch das Berechnungssystem und die Bezugsbasen gegenüber B 2061:1999 geändert wurden. Das geänderte Berechnungssystem macht die Ermittlung mathematisch beherrschbar und entspricht der in allen Wirtschaftsbereichen üblichen Methode. Auf keinen Fall dürfen die in K3:1999 ausgewiesenen Prozentsätze für Geschäftsgemeinkosten, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn 1:1 in das K2-Blatt übernommen werden. Sind auf Basis der neuen Zuschlagsbasen noch keine Werte für das K2-Blatt bekannt, dürfen die Werte erst nach Umbasierung übernommen werden (Überleitung siehe TOOLBOX Tool Nr 99).

Im Aufbau und der Struktur erinnert das K3-Blatt an jenes der Ausgabe 1999. Es ist um die Felder zur Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten und der Darstellung der Komponenten des Gesamtzuschlages entlastet. Es ist aber weiterhin möglich, Personalkosten als Kostenträger für (Gemein-)Kosten zu verwenden (Zeilen 17i). Diese Hinzurechnungen können wesentlich einfacher in den Kalkulationsprozess eingebracht werden, weil sich aus dem Aufbau des K3-Blattes die Hinzurechnung des Gesamtzuschlages eindeutig ergibt. Damit ist eine leidige Fehlerquelle, die sich bei der Umlage der Baustellengemeinkosten nach dem Formular K3:1999 ergab, beseitigt.

Im K4-Blatt findet sich eine Erweiterung um Nebenmaterialien und eine um Materialgemeinkosten (zB Kosten des Lagerplatzes) sowie eine Vereinfachung der Kalkulation der Ladearbeit und Manipulation (diese Kosten können Teil der Materialkosten bleiben und müssen nicht den Lohnkosten zugerechnet werden).

Die ÖNORM unterscheidet zwischen der Kalkulation von Eigengeräte und Fremdgeräte (Miete oder Leasing). Die Darstellung der Kostenentwicklung erfolgt für Eigengeräte im K6-Blatt. War das K6-Blatt 1999 für die Entwicklung des Preises für Vorhaltegeräte bestimmt (va Vorhaltegeräte als Teil der Bau-stellengemeinkosten), dient es nun der Darstellung der Kostenentwicklung von Baugeräten, unabhängig davon, ob es sich um Vorhalte- oder Leistungsgeräte handelt. Die abschließende Summenbildung, wie in K6:1999 vorgesehen, ist daher entfallen. Ist eine Summenbildung erforderlich, um zB Vorhalte-kosten pro Monat zu bestimmen, muss dafür entweder das K5- oder K7-Blatt verwendet werden.

Ausführlich ist die ÖNORM B 2061 im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061.

Beschreibung der K-Blätter und Download von K-Blatt Formularen: Weitere Informationen …

Beitrag vom 10.01.2022




Andreas Kropik

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