Factsheet zur ÖNORM B 2061:2020
Preisermittlung für Bauleistungen
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Info 01:
Factsheet zur ÖNORM B
2061:2020 (Preisermittlung für Bauleistungen)
Die Bauwirtschafts- und
Bauvertragsserie
Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
(Keine) Mehrkostenforderungen beim
Bauvertrag (2021)
Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B
2061 (2020)
Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen
Die ÖNORM B 2061 stellt den Standard für die Darstellung der
Baukalkulation dar. Ab 1. Mai 2020 ist eine moderne, dem aktuellen Stand der
Betriebswirtschaft besser entsprechende Fassung in Geltung.
Die Neufassung der ÖNORM B 2061 „Preisermittlung
für Bauleistungen" (Info: Austrian Standard) ist nun nicht mehr auf die einfache
Zuschlagskalkulation fokussiert. Sie öffnet sich in Richtung der
differenzierenden Zuschlagskalkulation die in vielen Bauunternehmen die interne
Kostenverrechnung abbildet. Damit kann dem Kostenverursachungsprinzip besser
entsprochen werden. Gemeinkosten müssen nicht mehr (nur) in einem Topf
undifferenziert erfasst und zugerechnet werden, sie können untergliedert und
einzelnen Kostenträgern verursachungsgerecht zugewiesen werden. Daher kommen
die Begriffe Personalgemeinkosten, Materialgemeinkosten sowie
Gerätegemeinkosten (Überbegriff „Kostenartengemeinkosten") und auch
Fertigungsgemeinkosten nun erstmals in der ÖNORM B 2061 vor. (Hinweis: Für die
Überleitung von Werten der Kostenrechnung in die Felder der K-Blätter ist ein Überleitungstool (Tool Nr 04) im Auftrag der Geschäftsstelle Bau (WKO) erstellt.)
Um einzelne (Gemein-)Kostenelemente darstellen zu können, wurden die
K-Blätter überarbeitet, ihre Nummerierung allerdings gleich gehalten:
K2-Blatt: Gesamtzuschläge
(neu; die Darstellung des GZ ist vom K3-Blatt:1999 (alte Norm) in das
K2-Blatt:2020 mit neuem Rechenschema und neuer Funktionalität gewandert)
K3-Blatt: Personalpreis
(Mittellohnpreis, Mittelgehaltspreis, Regiepreis) – Zum K3-Kalkulationstool
K4-Blatt: Materialpreise
K6-Blatt: Gerätepreise
K5-Blatt und K7-Blatt: Zusammengesetzte
Preiskomponenten bzw Darstellung der Preisermittlung ist weitgehend unverändert
geblieben
Kompatibilität: Werte aus den K-Blättern Ausgabe 1999 können ohne große
Probleme in die K-Blätter Ausgabe 2020 übergeführt werden. Die K-Blätter
Ausgabe 2020 bieten mehr Möglichkeiten. Sie können, müssen aber nicht genutzt
werden (Hinweis: K3-Blatt: die „andere lohngebundene Kosten" K3_Blatt:1999
Zeile L ist auf K3-Blatt:2020 Zeile 14 „weitere Personalnebenkosten" und
Zeile 16 „Personalgemeinkosten" aufzuteilen).
Besonderes Interesse ruft das neue K2-Blatt hervor. Vielfältige
Verwendungsmöglichkeiten bietet ein frei definierbarer Zuschlag im K2-Blatt
(Spalte D; „Zuschlag für..."; K2a-Blatt
siehe TOOLBOX Tool Nr 02). Sie reichen von der
Hinzurechnung von Fertigungsgemeinkosten, Umlage Baustellengemeinkosten oder
Planungskosten (M&W-Planung) bis zu Kalkulation der Kosten für im Vertrag
vorgesehene Abzüge (zB für Bauschaden, Reinigung oder Versicherung). An dieser
Stelle drängt sich die Frage auf, wo wurden diese Kosten früher berücksichtigt?
Aus dem K2-Blatt ist die staffelweise Hinzurechnung der einzelnen
Kostenelemente zu erkennen. Die Überführung des Gesamtzuschlages ist etwas
komplexer, da auch das Berechnungssystem und die Bezugsbasen gegenüber B
2061:1999 geändert wurden. Das geänderte Berechnungssystem macht die Ermittlung
mathematisch beherrschbar und entspricht der in allen Wirtschaftsbereichen
üblichen Methode. Auf keinen Fall dürfen die in K3:1999 ausgewiesenen
Prozentsätze für Geschäftsgemeinkosten, Bauzinsen, Wagnis und Gewinn 1:1 in das
K2-Blatt übernommen werden. Sind auf Basis der neuen Zuschlagsbasen noch keine
Werte für das K2-Blatt bekannt, dürfen die Werte erst nach Umbasierung
übernommen werden (Überleitung siehe
TOOLBOX Tool Nr 99).
Im Aufbau und der Struktur erinnert das K3-Blatt an jenes der Ausgabe 1999. Es ist um die Felder zur
Darstellung der Umlage der Baustellengemeinkosten und der Darstellung der
Komponenten des Gesamtzuschlages entlastet. Es ist aber weiterhin möglich,
Personalkosten als Kostenträger für (Gemein-)Kosten zu verwenden (Zeilen 17i).
Diese Hinzurechnungen können wesentlich einfacher in den Kalkulationsprozess
eingebracht werden, weil sich aus dem Aufbau des K3-Blattes die Hinzurechnung
des Gesamtzuschlages eindeutig ergibt. Damit ist eine leidige Fehlerquelle, die
sich bei der Umlage der Baustellengemeinkosten nach dem Formular K3:1999 ergab,
beseitigt.
Im K4-Blatt findet sich eine
Erweiterung um Nebenmaterialien und eine um Materialgemeinkosten (zB Kosten des
Lagerplatzes) sowie eine Vereinfachung der Kalkulation der Ladearbeit und
Manipulation (diese Kosten können Teil der Materialkosten bleiben und müssen
nicht den Lohnkosten zugerechnet werden).
Die ÖNORM unterscheidet zwischen der Kalkulation von Eigengeräte und
Fremdgeräte (Miete oder Leasing). Die Darstellung der Kostenentwicklung erfolgt
für Eigengeräte im K6-Blatt. War das K6-Blatt
1999 für die Entwicklung des Preises für Vorhaltegeräte bestimmt (va
Vorhaltegeräte als Teil der Bau-stellengemeinkosten), dient es nun der
Darstellung der Kostenentwicklung von Baugeräten, unabhängig davon, ob es sich
um Vorhalte- oder Leistungsgeräte handelt. Die abschließende Summenbildung, wie
in K6:1999 vorgesehen, ist daher entfallen. Ist eine Summenbildung
erforderlich, um zB Vorhalte-kosten pro Monat zu bestimmen, muss dafür entweder
das K5- oder K7-Blatt verwendet werden.
Ausführlich ist die ÖNORM B 2061 im Buch Baukalkulation,
Kostenrechnung und ÖNORM B 2061.
Beschreibung der K-Blätter und Download von K-Blatt Formularen: Weitere Informationen …
Beitrag vom 10.01.2022