Infobox 19: Bauvertrag – Kurzkommentar zum Abschnitt 7 der ÖN B 2110

 

Intro: Der Kurz-Kommentar zum Abschnitt 7 der ÖNORM B 2110, aktualisiert im Mai 2023, hebt hervor, dass die vorgenommenen Änderungen in erster Linie Klarstellungen sind und keine wesentlichen inhaltlichen Anpassungen beinhalten. Die Ausführungen zum Thema Mehrkostenforderungen, die in der Ausgabe 2021 des Buchs Kropik, (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag behandelt werden, bleiben somit weiterhin aktuell und relevant.

 

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Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

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(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)

 

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Im aktuellen Werk Bauvertrags- und Nachtragsmanagement sind sämtliche Abschnitt der ÖNORM B 2110 praxistauglich kommentiert. Das gilt auch für jene Bestimmungen der ÖNORM B 2118, soweit sie von der ÖNORM B 2110 abweichen. Mit fast 100 Mustertexten werden Vorlagen für die tägliche Arbeit zur Verfügung gestellt. Sie dazu auch KI in der Bauwirtschaft!  

 

Die Ausgabe der ÖNORM B 2110 (Mai 2023) hat marginale Änderungen im Abschnitt 7 bewirken. Es handelt sich weitgehend um Klarstellungen und nicht um essentielle inhaltliche Änderungen.

Daher sind die Ausführungen im Buch (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (Ausgabe 2021) weiterhin aktuell.

Download:

Einen Kurzkommentar der Änderungen gegenüber der Ausgabe 2013 der ÖNORM B 2110 (als Auszug aus dem Buch Bauvertrags- und Nachtragsmanagement) finden Sie hier (.PDF).

 

Beitrag vom 13.10.2023 / 19.04.2025

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Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

Bücher und Fachartikel (tw mit Downloadmöglichkeit): Link zu den Publikationen

Andreas Kropik

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