Infobox 19: Bauvertrag – Kurzkommentar
zum Abschnitt 7 der ÖN B 2110
Intro: Der Kurz-Kommentar zum Abschnitt 7 der ÖNORM B 2110, aktualisiert im Mai 2023, hebt hervor, dass die vorgenommenen Änderungen in erster Linie Klarstellungen sind und keine wesentlichen inhaltlichen Anpassungen beinhalten. Die Ausführungen zum Thema Mehrkostenforderungen, die in der Ausgabe 2021 des Buchs Kropik, (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag behandelt werden, bleiben somit weiterhin aktuell und relevant.
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Die Bauwirtschafts- und
Bauvertragsserie
Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
(Keine) Mehrkostenforderungen beim
Bauvertrag (2021)
Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B
2061 (2020)
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Im aktuellen Werk Bauvertrags- und
Nachtragsmanagement sind sämtliche Abschnitt der ÖNORM B 2110 praxistauglich
kommentiert. Das gilt auch für jene Bestimmungen der ÖNORM B 2118, soweit sie von
der ÖNORM B 2110 abweichen. Mit fast 100 Mustertexten werden Vorlagen für die
tägliche Arbeit zur Verfügung gestellt. Sie dazu auch KI in der Bauwirtschaft!
Die
Ausgabe der ÖNORM B 2110 (Mai 2023) hat marginale Änderungen im Abschnitt 7
bewirken. Es handelt sich weitgehend um Klarstellungen und nicht um essentielle inhaltliche Änderungen.
Daher
sind die Ausführungen im Buch (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag
(Ausgabe 2021) weiterhin aktuell.
Download:
Einen
Kurzkommentar der Änderungen gegenüber
der Ausgabe 2013 der ÖNORM B 2110 (als Auszug aus dem Buch Bauvertrags- und Nachtragsmanagement)
finden Sie hier
(.PDF).
Beitrag vom 13.10.2023 / 19.04.2025
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Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen
für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen
(Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.
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