ÖNORM B 2061, Baukalkulation:
Die K-Blätter (Kalkulationsformblätter)
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Info 10:
Die
K-Blätter der ÖNORM B 2061
Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)
(Keine)
Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)
Baukalkulation,
Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)
Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen
K-Blätter:
Mit Hilfe von Kalkulationsformblättern (K-Blätter) erfolgt die
Darstellung der Grundzüge der Projektkalkulation. Die K-Blätter finden sich im
normativen Anhang A der ÖNORM B 2061:2020. Die K-Blätter dürfen allerdings
individuell verändert werden (ÖNORM B 2061 Abschnitt 7). Sie müssen zumindest
den Informationsgehalt jener der im Anhang A abgebildeten Formulare aufweisen.
K-Blätter nehmen bei der Preisprüfung (insbesondere BVergG) und im Nachtragsmanagement eine
bedeutsame Rolle ein.
Übersicht – Welche K-Blätter gibt es im Anhang
der ÖNORM B 2061:
K2-Blatt: Gesamtzuschläge
K3-Blatt: Personalpreis (Mittellohnpreis, Regielohnpreis, Gehaltspreis)
K4-Blatt: Materialpreise
K5-Blatt: Zusammengesetzte Preiskomponenten
K6-Blatt: Gerätepreise
K 7-Blatt: Darstellung der Preisermittlung
Das K2-Blatt: Gesamtzuschläge
Im K2-Blatt werden die Komponenten des Gesamtzuschlags dargestellt.
Diese sind sind: Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten der Bauleistung
(Bauzinsen), Wagnis und Gewinn. Weiters beinhaltet das K2-Blatt eine frei bezeichenbare Spalte "Zuschlag für …", was vielfältige Anwendungen ermöglicht.
Die Hinzurechnung von Fertigungsgemeinkosten, Baustellengemeinkosten,
Kosten für vertraglich vorgesehene Abzüge (zB Bauschaden), Kosten wegen
vorgesehener Festpreise (Festpreiszuschlag) udgl können an dieser Stelle ihre
kalkulatorische Berücksichtigung finden. Sind mehr als eine Kostenkomponente zu
erfassen, müssen sie in einer Nebenrechnung zusammengefasst werden. Dafür
bietet die ÖNORM kein spezielles Formblatt an. Die Eigenentwicklung dafür ist
das K2a-Blatt (K2-Blatt und Verknüpfung mit K2a-Blatt: TOOLBOX – Tool Nr
02).
Das Berechnungskonzept für die Ermittlung des Gesamtzuschlags ist
gegenüber der ÖNORM B 2061:1999 grundlegend geändert (Überleitung siehe Toolbox – Tool Nr 99 …)!
Der Gesamtzuschlag ist der Zuschlag auf die Einzelkosten. Damit wird dem
Prinzip der Zuschlagskalkulation gefolgt.
Gesamtzuschläge können auf mehrere Kostenarten, Leistungsgruppen oder
gar Positionen in unterschiedlicher Höhe angegeben werden. Das K2-Blatt sieht
eine (theoretisch) unbeschränkte Anzahl von Zeilen für die Angabe von
Kostenbasen und Gesamtzuschläge darauf vor. Aus Gründen der Praktikabilität
wird das aber in der Praxis sicherlich nicht übertrieben angewandt werden.
Überleitung von Werten der Kostenrechnung in Werte für das K2-Blatt
siehe TOOLBOX – Tool Nr 04).
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Das K3-Blatt: Personalpreis
Das K3-Blatt bildet das Modell der Stundensatzkalkulation ab. Ausgehend
vom KV-Lohn werden nach Berücksichtigung weiterer Entgeltelement die
abgabepflichtigen Personalkosten ermittelt. Nach weiterer Berücksichtigung der
Personalnebenkosten (direkte, umgelegte und weitere Personalnebenkosten)
ergeben sich die Personalkosten vor Zurechnungen (Personalnebenkosten siehe TOOLBOX – Tool Nr
03). Zurechnungen sind die Personalgemeinkosten, Umlagen (zB
Baustellengemeinkosten) und der Gesamtzuschlag (TOOLBOX – Tool Nr 04
"Überleitung von der Kostenrechnung zu Werten im K2- und K3-Blatt). Damit
ergeben sich die "Personalkosten gesamt". Wird zB der Stundensatz für
produktive Arbeitszeit ermittelt, spricht man auch vom Mittellohnpreis.
Die „Personalkosten vor Zurechnungen“ (Zeile 15) enthalten
ausschließlich personenbezogene Kosten aus dem Kollektivvertrag sowie Gesetzen
und Verordnungen. Alle personalkostenartenfremde Kosten (Werkzeug, Kleingerät,
Nebenstoffe, Arbeitskleidung usw, aber auch zB Kosten für die
Personalverrechnung und Personalmanagement) sind entweder in den
Personalgemeinkosten (Zeile 16) oder den Geschäftsgemeinkosten (K2-Blatt)
auszuweisen.
Für die Ermittlung der Werte für einzelne Zeilen des K3-Blattes, wie zB
für Aufzahlung für Mehrarbeit, für Erschwernisse oder Aufwandsentschädigungen
(Sondererstattungen wie Dienstreisevergütungen, Taggeld udgl), müssen uU Nebenrechnungen ausgeführt werden. Dafür können eigene
Formulare generiert werden; die ÖNORM B 2061 stellt keine zur Verfügung.
Die Kalkulation des Personalpreises ist mit dem Kalkulationsformblatt K3
auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht gut möglich. Es bietet genügend
individuellen Spielraum und es lassen sich auch diverse Sonderprobleme (zB
Umlage der Kosten für dispositive Tätigkeiten, für unproduktive Zeiten, für
Fertigungsgemeinkosten oder für Baustellengemeinkosten) in die Darstellung
integrieren.
K3-Blatt-Kalkulation siehe K3-Kalkulationstool
….
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Das K4-Blatt: Materialpreise
Im K4-Blatt ist die Entwicklung von Materialkosten, ausgehend vom
erwarteten Beschaffungswert (Preis Lieferant) bis zu den kalkulierten
Materialkosten, inkl Gesamtzuschlag, bis zum Materialpreis dargestellt.
Als Besonderheit ist der Kalkulationsansatz für Materialgemeinkosten (Spalten G und H). Mit der Beschaffung und der
Verwendung von Materialien einhergehend fallen auch Kosten für das
Beschaffungswesen (zB Einkaufsabteilung) oder die Lagerhaltung an. Werden diese
indirekten Kosten den Materialkosten zugewiesen, werden sie
Materialgemeinkosten genannt. Als diese können sie in Spalte G bzw. Spalte H des
K4-Blattes berücksichtigt werden. Um Materialgemeinkosten von den übrigen
Gemeinkosten zu trennen, bedarf es zumindest ansatzweise einer
differenzierenden Zuschlagskalkulation. Ohne differenzierender Betrachtung
verbleiben diese Gemeinkosten als Teil der Geschäftsgemeinkosten. Die Höhe der
Hinzurechnung ist auf Betriebsebene festzulegen und wird projektspezifisch
grundsätzlich nicht beeinflusst.
Nebenmaterial fällt nicht unter
den Begriff Materialgemeinkosten. Für die Zurechnung von Nebenmaterial (in der
Praxis unter Kleinmaterial besser bekannt) sind im K4-Blatt die Spalten K und L
vorgesehen. Nebenmaterial muss allerdings nicht unbedingt Teil der
Materialkosten werden. Die Kosten für Nebenmaterial können auch in den
Personalpreis (Mittellohnpreis) eingerechnet werden. Da sie oft durch die
manuelle Tätigkeit anfallen, also je mehr Stunden verbraucht werden umso höher
ist auch der Verbrauch des Nebenmaterials, ist für manche Materialarten bzw
Branchen die Hinzurechnung auf die Personalkosten gerechtfertigt. Sie werden
dann als Teil der Personalgemeinkosten angesetzt.
Ladearbeit und
Manipulation muss nicht unbedingt als Lohn den Einzellohnkosten zugeordnet werden.
Diese Kosten können den Materialkosten zugerechnet werden.
Verlust ist das
unweigerlich Verlorene, weil zB von Materiallieferungen (zB Gebinde) immer ein
nicht weiter brauchbarer Restbestand verbleibt oder Bruch auftritt. Auch
Diebstahl ist Verlust, kann kostenmäßig aber auch unter Wagnis erfasst sein.
(Im Gegensatz dazu: Verschnitt ist der Abfall der bei der Produktion oder
Montage anfällt; er wird mit dem Materialansatz (im K7-Blatt) berücksichtigt.
Verrechnungssätze für Verlust werden aus der betrieblichen Kostenrechnung
gebildet, Verschnitt ergibt sich aus der projektspezifischen Kalkulation.)
Die Angabe eines
"Lieferanten" ist gegenüber der ÖNORM B 2061:1999 nicht mehr
erforderlich. Ersetzt ist die Information durch die Angabe einer „Preisquelle“.
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K5-Blatt: Zusammengesetzte Preiskomponenten
Dass K5-Blatt dient der Bildung zusammengesetzter
Kosten-/Preiskomponenten. Sinnvoll ist die Kosten-/Preisbildung dann, wenn das
Ergebnis in der Detailkalkulation mehrerer Positionen Verwendung findet.
Das K5-Blatt ist relativ formfrei und unterscheidet sich praktisch nicht
vom K7-Blatt.
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K6-Blatt: Gerätepreise
Im K6-Blatt werden, ausgehend von den Werten für Abschreibung und
Verzinsung (AV) und dem Ansatz für Reparaturentgelt (jeweils je Zeiteinheit; idR das Monat) unter Hinzurechnung von Gerätegemeinkosten
und sonstiger Kosten die Gerätekosten gebildet. Nach Hinzurechnung des
Gesamtzuschlags ergibt sich der Gerätepreis.
Unter Gerätegemeinkosten
können die Kosten der Geräteverwaltung, die Kosten des Geräteplatzes, Kosten
für die Reinigung der Geräte usw erfasst werde. Diese Kosten lassen sich aber
auch im Rahmen der Geschäftsgemeinkosten (Gesamtzuschlag) verrechnen.
Im K6-Blatt müssen Gerätekosten nicht explizit für jedes Gerät
ausgewiesen werden. Es können auch Gerätekosten für gleichartige Gerätetypen
aber zB (gering) unterschiedlicher Geräteleistung in gleicher Höhe angesetzt
werden (Durchschnittsbildung).
Im Gegensatz zum K6-Blatt der ÖNORM B 2061 Ausgabe 1999 ist das K6-Blatt
kein Summenblatt für Vorhaltegeräte. Jedes besonders Kostenrelevantes Gerät,
sei es Leistungs- oder Vorhaltegerät, wird im K6-Blatt erfasst.
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K7-Blatt: Darstellung der Preisermittlung
Das K7-Blatt dient der eigentlichen Kalkulation der Leistung bzw der
Darstellung der Kostenentwicklung. Das K7-Blatt ist weitgehend formfrei. Es
werden der Verbrauch/Einsatz eines Produktionsfaktors mit den Faktorkosten /
dem Faktorpreis zusammengeführt.
Verbrauch bzw Einsatz: Aufwandswert (zB 1,0 Std pro Leistungseinheit, 12
Stk pro Leistungseinheit, 25 m³ pro Stunde).
Faktorpreis: Personalpreis (zB Mittellohnpreis 60 €/Std), Materialpreis
und Gerätepreis
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Beitrag vom
22.01.2022
Quicklinks
Die Baukalkulation und viele damit zusammenhängende Themen sind im Buch Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061
behandelt.
Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen
für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle
Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.