Baukalkulation, ÖNORM B 2061:
Die Baustellengemeinkosten (BGK)

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Info 03:

Die Baustellengemeinkosten (BGK)

Die Bauwirtschafts- und Bauvertragsserie

Bauvertrags und Nachtragsmanagement (2023)

 

(Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)

 

Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)

Alle Bücher im Überblick finden Sie unter Publikationen

 

Was versteht man unter Baustellengemeinkosten?

Unter Baustellengemeinkosten (BGK) werden jene Kosten verstanden die nicht direkt durch die Leistungserbringung entstehen (wie produktiver Arbeitslohn oder Materialkosten für eine aufmessbare und abrechenbare Teilleistung), sondern wegen des allgemeinen Betriebs der Baustelle anfallen.

Baustellengemeinkosten decken die allgemeinen Kosten des Betriebs einer Baustelle ab und jene weiteren Kosten die nicht in den Einzelkosten der Teilleistungen erfasst (zugeordnet) sind uns auch nicht in den Geschäftsgemeinkosten erfasst sind.


Wie ist die Abgrenzung zwischen Einzelkosten, Baustellengemeinkosten und Geschäftsgemeinkosten?

Baustellengemeinkosten zwischen Geschäftsgemeinkosten und Einzelkosten
Die Abgrenzung zu den Einzelkosten einerseits und zu den Geschäftsgemeinkosten andererseits ist zum Teil nicht fest vorgebbar und in der ÖNORM B 2061 auch nicht vorgegeben. Die Abgrenzung und Zuteilung ist vor allem eine unternehmerische Entscheidung.

Kosten erhalten das Attribut Einzelkosten, Baustellengemeinkosten oder Geschäftsgemeinkosten durch ihre Zuordnung und stellen keine Kosteneigenschaft wie zB fixe oder variable Kosten dar.


Wie erfolgt die Ausschreibung von Baustellengemeinkosten?

Die Leistungen sind im Wesentlichen Einmalige Kosten der Baustelle und Zeitgebundene Kosten der Baustelle Solche Positionen im Leistungsverzeichnis sind hybride Positionen weil sie einerseits materielle Leistungen (Einzelleistungen) enthalten (Charakter Leistungsposition wie Ausbau und Vorhaltung eines Krans) und andererseits den Charakter einer echten Gemeinkostenposition aufweisen, wie zB die Tätigkeit der Bauleitung).

Für die Auspreisung der Baustellgemeinkosten sollten im Leistungsverzeichnis eigene Positionen vorgesehenen werden. Liegen keine Positionen vor, so muss eine Umlage erfolgen.

Die ÖNORM B 2061 (Ausgabe 2020) führt wie folgt aus:

6.2.2 Baustellengemeinkosten
6.2.2.1 Allgemeines

Baustellengemeinkosten fallen bei der Leistungserbringung an, können allerdings den Leistungspositionen der Produktion nicht direkt zugeordnet werden. Sie fallen unabhängig vom Ort des Entstehens durch den allgemeinen Betrieb der Baustelle an.

Für jede Position der Baustellengemeinkosten sind die Einzelkosten gemäß 6.2.1 zu ermitteln. Dafür ist der sachlich und wirtschaftlich gerechtfertigte Einsatz von Produktionsfaktoren zu Grunde zu legen.

Wenn sachlich und wirtschaftlich gerechtfertigt, ist es zulässig, Teile der Baustellengemeinkosten umzulegen. In diesem Fall ist die Umlage nachvollziehbar anzugeben.

Die Baustellengemeinkosten sind Zuschlagsträger.

Erläuterungsbedarf ergibt sich für folgende Phrasen:

Was bedeutet die Phrase in der ÖNORM B 2061 "Sie fallen unabhängig vom Ort des Entstehens durch den allgemeinen Betrieb der Baustelle an"?

Damit bringt die ÖNORM zum Ausdruck, dass auch Kosten die gem unternehmerischer Kostenrechnung den Geschäftsgemeinkosten zugeordnet sind, Baustellengemeinkosten entsprechen können. ZB können die Kosten von Bauleitungspersonal ihre Verrechnung im Wege der Geschäftsgemeinkosten finden.

Siehe dazu auch das Tool "Tool zum Bestimmen der Höhe der Gemeinkosten und Überleitung in Werte zur weiteren Verwendung im K2-Blatt und K3-Blatt der ÖNORM B 2061 (2020)". Zu den Tools …

 

Was bedeutet die Phrase in der ÖNORM B 2061 "Wenn sachlich und wirtschaftlich gerechtfertigt, ist es zulässig, Teile der Baustellengemeinkosten umzulegen. In diesem Fall ist die Umlage nachvollziehbar anzugeben"?

Die Umlage der Baustellengemeinkosten kommt nicht nur dann in Betracht, wenn das LV keine Positionen für die Baustellengemeinkosten vorsieht (sachliche Gründe für eine Umlage), sondern auch aus wirtschaftlich gerechtfertigten Gründen. Sind nach dem unternehmerischen Kostenrechnungskonzept Bauleitungskosten Teil der Geschäftsgemeinkosten, so erfolgt über den Geschäftsgemeinkosten-Zuschlag eine Umlage dieser Kosten. Die wirtschaftliche Rechtfertigung liegt in der Art und Weise der Kostenverrechnung und der Zuordnung von Kosten zu Gemeinkosten. Darüber entscheidet der Unternehmer, er muss schlussendlich auch das wirtschaftliche Risiko tragen.

 

Was bedeutet die Phrase in der ÖNORM B 2061 "Baustellengemeinkosten sind Zuschlagsträger"?

Auf Baustellengemeinkosten sind die Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten, Wagnis und Gewinn aufzurechnen.  

 

Wie erfolgt die Ausschreibung der Baustellengemeinkosten nach der Leistungsbeschreibung Hochbau?

Siehe dazu Info Nr 21: Baustellengemeinkosten und die LB-HB

 

Wie kann die Umlage der Baustellengemeinkosten erfolgen?

Für die Umlage der Baustellengemeinkosten sieht die ÖNORM B 2061 zwei grundsätzliche Möglichkeiten vor:

Möglichkeit 1: Die Einrechnung der Baustellengemeinkosten in den Gesamtzuschlag

B 2061 Abschnitt 6.3.1 Gesamtzuschlag: "Im Gesamtzuschlag werden Zuschläge für Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten, Wagnis und Gewinn erfasst. Gegebenenfalls können projektspezifische Zuschläge (zB Festpreiszuschlag, Umlage von Baustellengemeinkosten) berücksichtigt werden."

Die Erfassung der BGK erfolgt im K2-Blatt Spalte D "Zuschlag für …". Da in dieser Zeile mehrere Zuschläge erfasst werden können bietet sich die Verwendung eines Hilfsblattes (K2a-Blatt) an. Eine überarbeitetet Version des K2a-Blattes ist in der TOOLBOX (Tool Nr 02) vorhanden.

K2a-Blatt Version 2022: Die sich nicht aufrechnenden Zuschläge (zB Umlage einmalige BGK und Umlage zeitgebundene BGK können auf Basis 100% oder auf Basis der übrigen Zuschläge bezogen werden. Begründung eBGK (zB 2%) und zBGK (zB 12%) sollen nicht prozentmäßig zusammengezählt werden, also in Summe 14%. Eine getrennte Darstellung kann jedoch für allfällige Mehrkostenforderungen vorteilhaft sein.

 

Kalkulationsvorgang:

(1)        Festlegung des Zuschlagsträgers und Ermittlung der Höhe (Summe aller Einzelkosten; Kalkulationslauf mit Gesamtzuschlag (GZ) = 0%).

(2)        Ermittlung der Baustellengemeinkosten (mit GZ = 0%)

(3)        Ermittlung der Umlage: BGK/Zuschlagsträger x 100 = Umlage% für BGK

(4)        Übernahme des Umlage%-BGK in das K2a-Blatt, Übernahme des Ergebnisses des K2a-Blattes in die Spalte D des K2-Blattes

(5)        Vervollständigen des K2-Blattes mit Geschäftsgemeinkosten, Finanzierungskosten, Wagnis und Gewinn.

(6)        Ermittlung der Preise: Kalkulationslauf nun mit dem errechneten GZ.

Möglichkeit 2: Auch im K3-Blatt ist die Möglichkeit gegeben, weitere Kosten in die Personalkosten einzurechnen (K3 Zeile 17):

B 2061 Abschnitt 5.2.2.7 Umlagen von Kosten: "Darunter fallen zB Planungskosten für die Planung im eigenen Betrieb, Fertigungsgemeinkosten und, sofern sachlich und wirtschaftlich begründet, auch Baustellengemeinkosten."

Kalkulationsvorgang:

(1)        Ermittlung der Anzahl der kalkulierten produktiven Stunden

(2)        Ermittlung der Baustellengemeinkosten (mit GZ = 0%)

(3)        Umlagewert in €/Std: BGK/STD = €/Std

Siehe dazu auch das Rechenschema im K3-Kalkultionstool (Zum K3-Tool …).

Bei beiden Arten der Umlage (im Rahmen des GZ oder des Mittellohnpreises) können Umlagen bzw Zuschläge auch differenziert ermittelten werden (zB eigener Zuschlag für die einmaligen Baustellengemeinkosten, eigener Zuschlag für die Vorhaltekosten (zB Mannschaftscontainer usw), eigener Zuschlag für die Bauleitungskosten, eigener Zuschlag für die Werkstatt- und Montageplanung usw).

Darstellung Umlage K2a- und K2-Blatt (.pdf)

Darstellung Umlage K3-Blatt (.pdf)

Möglichkeit 3: Geschäftsgemeinkosten

Allgemeinkosten, insbesondere für die Bauleitung, können auch in den Geschäftsgemeinkosten erfasst sein.

Siehe dazu auch Info Nr 17:  Ermittlung von Zuschlagsätzen für die K-Blätter

Weitere Informationen zur Kalkulation siehe Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061.

 

Wie erfolgt die Anpassung der Baustellengemeinkosten (BGK) bei Veränderung der Ausführungszeit?

Bei Bauzeitstörungen ist die Darstellung der Umlage von Bedeutung, da sich daraus die hochzurechnenden Werte ergeben (Anpassung der Baustellengemeinkosten). Sie dazu Info Nr 20: Extraktion_des_Gesamtzuschlags

Zur Anpassung der Baustellengemeinkosten wegen eines gestörten Bauablaufs gibt es mehrere Möglichkeiten. Ihre Auswahl hängt davon ab, ob sich die Bauzeit bei gleichzeitiger kontinuierlicher Ausdünnung der Leistung verändert, die Leistungserbringung durch Phasen sehr geringer Leistungsintensität und abwechselnd hoher Leistungsintensität geprägt ist (quasi Stopp.and Go) usw. siehe dazu mit Anwenderhinweisen und Beispielen das Buch (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag.

 

Weitere Hinweise:

Themenrelevantes Inhaltsverzeichnis aus Baukalkulation, Kostenrechnung und ÖNORM B 2061:

18                Baustellengemeinkosten
18.1             Allgemeines
18.2             Zuordnung von Kosten zu Baustellengemeinkosten oder Geschäftsgemeinkosten
18.3             Zuordnung von Kosten zu Baustellengemeinkosten oder zu Einzelkosten
18.4             B 2061: Baustellengemeinkosten
18.4.1          Grundlagen
18.4.2          Einmalige Kosten der Baustelle
18.4.3          Zeitgebundene Kosten der Baustelle
18.5             B 2061: Umlage der Baustellengemeinkosten
18.5.1          Grundlagen
18.5.2          Beispiele und Darstellung der Umlage im K3-Blatt
18.5.3          Beispiele und Darstellung der Umlage im K2-Blatt
18.6             Probleme und Gefahren bei der Umlage der Baustellengemeinkosten
18.7             Kalkulation von Gerätekosten als Differenz vom Anschaffungswert und Verkaufserlös

Themenrelevantes Inhaltsverzeichnis aus (Keine) Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag:

22.2             Veränderung der Baustellengemeinkosten bei Verlängerung der Leistungsfrist
22.3             Umgelegte Baustellengemeinkosten und die Verlängerung der Leistungsfrist
22.3.1          Umlagevorgang und Rückrechnung
22.3.2          Rechenmodelle
22.3.2.1       Das einfache Anpassungsmodell
22.3.2.2       Von einfachen Anpassungsmodell zum "Cluster-Modell"
22.3.2.3       Modell mit zeit- und leistungsvariablen Ansätzen
22.3.3          BGK (teilweise) in den Geschäftsgemeinkosten oder im Mittellohnpreis

 

Beitrag vom 13.01.2022 / geändert 05.12.2023

Quicklinks

Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.

Andreas Kropik

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