ÖNORM B 2110, außergewöhnliches Ereignis:
Auswirkungen kriegerischer
Ereignisse
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Info 12:
Auswirkungen
eines Kriegs auf Lieferungen und Preise
Bauvertrags
und Nachtragsmanagement (2023)
(Keine)
Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag (2021)
Baukalkulation,
Kostenrechnung und ÖNORM B 2061 (2020)
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Überblick finden Sie unter Publikationen
Risikoverteilung
Ist die ÖN B 2110 vereinbart, so fallen zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse in die Sphäre des
Auftraggebers (Abschnitt 7.2.1 der ÖNORM B 2110:2013). In der ÖNORM B 2118 ist
"Krieg" sogar explizit genannt.
Auswirkungen
Neben den wirtschaftlichen Verwerfungen in der Produktion und den
Lieferketten wegen COVID kommen Handelsmaßnahmen gegen Russland und Belarus
hinzu sowie fallen Betriebe und damit die Produktion in der Ukraine aus.
Zurzeit sind Ausfälle ua bei Erzeugung und Lieferung von Kabel- und
Stahlprodukte absehbar bzw schon gegeben.
Handlungsanleitung für Unternehmer vor
Vertragsabschluss
Verträge mit verschuldensunabhängiger Vertragsstrafe wegen Verzug
meiden.
Die Vereinbarung von veränderlichen Preisen forcieren.
Befindet man sich im Verhandlungsverfahren, müssen allfällige
Auswirkungen auf Preise/Termine thematisiert werden.
Bei Angeboten gegenüber privaten Auftraggebern im Angebotsschreiben
vermerken (Preisgleitklausel, unverbindliche Terminzusagen udgl).
Handlungsanleitung für Unternehmer nach
Vertragsabschluss
Für bestehende Verträge ist die, meist vereinbarte, ÖN B 2110 (Abschnitt
7.3.2) zu beachten: Bereits drohende Störungen sind dem Auftraggeber
mitzuteilen (zB Schreiben, dass möglicherweise Materiallieferungen ausfallen
könnten).
Sind Ausfälle bereits sicher, so hat eine Anzeige zu erfolgen (ÖN B
2110:2013 Abschnitt 7.3.2)
Weiterer Informationen
Siehe auch: Rechtgutachten von Univ.-Prof.
Dr. Andreas Kletečka zur Frage der Möglichkeit einer einseitigen
Vertragsanpassung bzw Vertragsauflösung eines Bauvertrages bei unvorhersehbarer
nachträglicher Änderung der Preise und/oder Verfügbarkeit von Baustoffen (https://www.wko.at/branchen/gewerbe-handwerk/bau/gutachten-lieferengpaesse-preissteigerungen.pdf).
Siehe auch Infobox
Nr 06 (Materialpreissteigerungen) und Infobox Nr 08 (Festpreise).
Allgemein zu Mehrkostenforderungen und Terminanpassungen:
(Keine)
Mehrkostenforderungen beim Bauvertrag.
Beitrag vom
04.03.2022
Quicklinks
Eine Tool-Sammlung stellt nützliche Hilfen
für Kalkulation und Nachtragsmanagement zur Verfügung. Ein für alle
Branchen (Gewerbe, Kollektivverträge) verwendbares K3-Blatt-Kalkulationstool ist ebenfalls verfügbar.